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- 2.8.2009: Er fastet im Ramadān, aber nach Ramadān betet er nicht weiter
- 2.8.2009: Gesellschaft mit jemandem, der nicht betet, die Pflicht des Hijāb leugnet und `Ā'ischah verspottet
- 31.7.2009: Das Unterlassen des Gebets aus Faulheit
- 31.7.2009: Im Namen der Mutter, die nicht betete, zur Hajj?
- 29.7.2009: Ratschlag an jemanden, der nicht betet
- 29.7.2009: Die Reue für das Unterlassen des Gebets
- 24.7.2009: Der Vater der Verlobten betet nicht
- 21.7.2009: Er betet nicht und seine Familie befürchtet, dass er ein Zuhälter ist
- 20.7.2009: Er unterließ das Gebet für mehrere Tage
- 19.7.2009: Die Bezeichnung "Engel der Barmherzigkeit" für Krankenschwestern
Er fastet im Ramadān, aber nach Ramadān betet er nicht weiter
2.8.2009 von admin.
Er fastet im Ramadān, aber nach Ramadān betet er nicht weiter
Frage (Nr. 12675):
Wenn ein Mann im Ramadān fasten und nur während dieses Monats beten will und er es, sobald Ramadān vorüber ist, dann wieder aufgibt zu beten, ist sein Fasten gültig?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Das Gebet ist eine der Säulen des Islams, und es ist die wichtigste Säule nach der Schahādatayn (zweifaches Glaubensbekenntnis). Es ist aber auch eine individuelle Verpflichtung. Wer es nicht verrichtet, weil er leugnet, dass es obligatorisch ist, oder er verrichtet es nicht, weil er faul und leichtfertig ist, ist ein Kāfir.
Was diejenigen anbetrifft, die im Ramadān fasten und nur im Ramadān beten, so versuchen sie Allah zu betrügen. Wie schlecht diejenigen sind, die Allah nur im Ramadān anerkennen. Ihr Fasten ist unzulässig, wenn sie nur im Ramadān beten. Vielmehr sind sie, indem sie dies tun, Kuffār, die des großen Kufr schuldig sind, selbst wenn sie nicht leugnen, dass das Gebet obligatorisch ist; dieses ist entsprechend der korrekteren der zwei Gelehrtenansichten.
Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kāfir.“ (Imām Ahmad #22428; al-Tirmidhi #2621; al-Nasā’ i #431; Ibn Mājah #1079 - mit einem sahih Isnād von Buraydah al-Aslami). Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Anfang der Sache ist der Islam, ihre Säule ist das Gebet und ihr höchster Gipfel ist der Jihād für Allah.“ (Imām al-Tirmidhi #2616, mit einem sahīh Isnād von Mu’ādh ibn Jabal). Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Zwischen einer Person und dem Kufr und dem Schirk steht das Gebet.“ (Imām Muslim in seinem Sahīh #82, von Jābir ibn `Abd-Allah al-Ansāri). Und es gibt viele ähnliche Ahādīth.
Und Allah ist die Quelle der Kraft. Möge Allah unserem Prophet Muhammad und seiner Familie und seinen Begleitern Segen und Frieden geben.
Beständiges Komitee für akademische Forschung und Herausgabe von Fatwas 10/140
Islam Q&A
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Gesellschaft mit jemandem, der nicht betet, die Pflicht des Hijāb leugnet und `Ā’ischah verspottet
2.8.2009 von admin.
Der Rechtsspruch betreffend das Sitzen mit jemandem, der nicht betet und leugnet, dass der Hijāb obligatorisch ist und ‘Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) verspottet
Frage (Nr. 115156):
Wie lautet der Rechtsspruch betreffend die Gesellschaft einer Person, die nicht betet oder fastet? Ebenfalls leugnet er, dass der Hijāb obligatorisch ist und macht sich über ihn lustig. Ich hörte ihn einmal, wie er sich über `Ā’ishah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) lustig machte. Was ist der Rechtsspruch dazu, insbesondere wenn er nicht einer meiner Blutsverwandten ist?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erstens:
Die Handlungsweise der Person, nach der du fragst, setzt Kufr und Abtrünnigkeit in Kraft, und wir sind überrascht, dass er behauptet ein Muslim zu sein, wenn dieses der Fall ist. Nicht zu beten ist großer Kufr, wie es in Qurān und Sunnah und durch die Übereinstimmung der Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) nachgewiesen wird.
Hinsichtlich des Hijābs der Frauen: Wenn damit das Bedecken des Gesichts (Niqāb) gemeint ist, gibt es eine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten. Die korrektere Ansicht ist, dass es für alle Frauen obligatorisch ist und nicht nur die Frauen des Propheten betrifft (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm).
Scheikh Sālih ibn Fauzān Al-Fauzān (möge Allah ihn bewahren), sagte: „Hinsichtlich des Niqāb: Das Gesicht zu bedecken ist, entsprechend der korrekten Gelehrtenmeinung, obligatorisch. Und dieses wird durch den sahīh Beweis gestützt, weil Allah sagt (ungefähre Bedeutung): “und dass sie ihre Tücher über ihre Juyūbihinna (d. h. ihre Körper, Gesichter, Hälse und Brüste) schlagen” (24:31). Und Allah sagt bezüglich der Frauen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) (ungefähre Bedeutung): “Und wenn ihr sie (seine Frauen) um einen Gegenstand bittet, bittet sie von hinter einem Vorhang. Solches ist reiner für eure und ihre Herzen.” ( 33:53). Die Tatsache, dass über die Frauen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gesprochen wird, bedeutet nicht, dass der Rechtsspruch nicht für andere muslimische Frauen gültig ist, weil der Grund dafür allgemein ist, nämlich „Solches ist reiner für eure und ihre Herzen“. Folglich ist der Grund allgemein und wendet sich an die Frauen des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) und an andere Frauen. Reinheit wird von allen gefordert, weil Allah in einem anderen Vers sagt (ungefähre Bedeutung): “O Prophet! Sage deinen Frauen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, dass sie etwas von ihrem Übergewand über sich ziehen sollen (d. h. sich komplett abschirmen, außer den Augen oder einem Auge um den Weg zu sehen). So werden sie eher erkannt (als ehrbare Frau) und (daher) nicht belästigt.“ (33:59). (Fatāwa al-Scheikh al-Fauzān, 4/242, 243; Frage Nr. 250)
Für mehr Informationen lesen Sie bitte die Antwort zur Frage Nr. 11774.
Doch wenn mit Hijāb das Bedecken des Kopfes gemeint ist, so gibt es keine Meinungsverschiedenheit der Gelehrten in der Hinsicht, dass es obligatorisch ist. Seine Zurückweisung beider Arten, und seine Belustigung darüber, ist Apostasie vom Islam. Denn auch wenn das Bedecken des Gesichts für einige Gelehrte nicht obligatorisch ist, sind sie einstimmig der Meinung, dass dieses im Islam empfohlen ist und dass es Teil der Religion Allahs ist. Daher ist das Leugnen und sich darüber lustig zu machen Kufr, welches einen jenseits des Bereichs des Islams stellt.
Es gibt keine Entschuldigung für diesen Ketzer, sich über die Mutter der Gläubigen ‘Ā’ischah (möge Allah mit ihr zufrieden sein) lustig zu machen. Es ist vielmehr ein Hinweis darauf, was in seinem Herz an Heuchelei und Ketzerei ist, welches sich in diesem Ausrutscher der Zunge zeigt. ‘Ā’ischah ist die Mutter der Gläubigen und die Frau des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), deren Unschuldigkeit von Allah in Versen kundgetan wurde, die bis zum Tag der Auferstehung rezitiert werden. Derjenige, der sich über sie lustig macht, macht sich in Wirklichkeit über ihren Ehemann lustig, welcher der Prophet (Allahs Friede und Segen seien auf ihm) ist. Und derjenige, der leugnet, dass sie die Mutter der Gläubigen ist, stellt sich selbst aus ihrem Kreis heraus, aber er schadet ihr nicht im Geringsten.
Zweitens:
Wenn dieses der Fall mit diesem Verwandten ist, dann sollte ihm gesagt werden, dass er etwas tut, was darauf hindeutet, dass er ein Abtrünniger ist, und dass er bereuen und zurück zu seiner Religion kommen muss. Wenn er seinem Herrn in diesem Zustand begegnet, wird er Ihm nicht als Muslim begegnen.
Was du tun musst – nachdem du ihm Rat gegeben hast – ist seine Gesellschaft zu vermeiden und sich vor ihm zu hüten, es sei denn, derjenige, der mit ihm sitzt, hat ein ausreichendes Level an Wissen um seinen Kufr zurückzuweisen. Seine Begleiter sollten sich vor seinem Übel hüten, und die Verwandtschaftsbindung mit ihm aufrecht zu erhalten ist nicht obligatorisch, vielmehr ist es nicht erlaubt die Begrüßung des Salām mit ihm einzuleiten.
Allah sagt (ungefähre Bedeutung): “Und wenn sie Al‑Laghw (schmutziges, falsches, böses, bedeutungsloses Gerede) hören, so wenden sie sich davon ab und sagen: ‘Für uns (seien) unsere Taten und für euch (seien) eure Taten. Friede sei auf euch! Wir suchen keine Unwissenden.’” (28:55).
Scheikh ‘Abd al-Rahmān al-Sa’di (möge Allah sich seiner erbarmen) sagte: “ Und wenn sie Al‑Laghw (schmutziges, falsches, böses, bedeutungsloses Gerede) von einer unwissenden Person hören, die sich damit an sie wendet, „so sagen sie“ – die Worte der Diener des Allerbarmers, die Verständnis haben – „Für uns (seien) unsere Taten und für euch (seien) eure Taten“ d. h., jedem wird für seine Taten vergolten werden, die er selbst getan hat, und er wird nichts von der Last eines anderen tragen. Das deutet darauf hin, dass sie unschuldig sind hinsichtlich dessen, was die Unwissenden an Laghw tun, an Falschheit und leerem Gerede.
„Friede sei auf euch“ d. h., ihr werdet nichts anderes von uns hören außer Gutem und wir werden uns nicht an euch wenden wie es eure Ignoranz verdient. Selbst wenn ihr es für euch zulasst, euch diesem verrotteten Gerede hinzugeben, erklären wir für uns, dass wir darüber stehen, und wir beschützen uns davor dem nachzugeben. „Wir suchen keine Unwissenden“ in jederlei Hinsicht. (Tafsīr al-Sa’di, S.620)
Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ist es für mich erlaubt mit jemandem zu sitzen, der nicht betet?“
Sie antworteten: „Derjenige, der mit Absicht nicht betet und leugnet, dass es obligatorisch ist, ist ein Kāfir, laut dem Konsens der Gelehrten. Wenn er nicht betet, weil er achtlos und faul ist, dann ist er ein Kāfir laut der korrekten Gelehrtenmeinung. Darauf basierend ist es nicht zulässig mit diesen Leuten zu sitzen, vielmehr sollten sie vermieden und Verbindungen zu ihnen abgeschnitten werden, nachdem man ihnen erklärt hat, dass nicht beten Kufr ist, wenn sie von der Art Menschen sind, die unwissend über dieses Urteil sind.
In einem sahīh Hadīth des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) wird berichtet, dass er gesagt hat: „Das Abkommen, das zwischen uns und ihnen steht, ist das Gebet, wer es unterlässt, ist ein Kāfir.“ Und in einem anderen sahīh Hadīth wird berichtet, dass er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: “Zwischen einer Person und dem Kufr und dem Schirk steht das Gebet.” Von Muslim in seinem Sahīh berichtet. Das beinhaltet beide, denjenigen, der leugnet, dass das Gebet obligatorisch ist und denjenigen, der es aus Faulheit heraus nicht verrichtet. (Scheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Bāz, Scheikh ‘Abd al-Razzāaq ‘Afīfi, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Ghadyān. Fatāawa al-Lajnah al-Dā’imah, 12/374, 375)
Die Gelehrten des Beständigen Komitees wurden gefragt: „Ist es für mich erlaubt jemandem Salām zu sagen, der nicht betet?“
Sie antworteten: „Derjenige, der nicht betet, weil er leugnet, dass es obligatorisch ist, ist ein Kāfir, gemäß dem Konsens der Gelehrten. Und derjenige, der aus Faulheit heraus nicht betet, aber nicht, weil er es leugnet, ist ein Kāfir laut der korrekten Gelehrtenmeinung. Somit ist es nicht zulässig ihm Salām zu sagen, oder sein Salām zu erwidern, weil er als Abtrünniger vom Islam angesehen wird.“ (Scheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Bāz, Scheikh ‘Abd al-Razzāq ‘Afīfi, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Ghadyān, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Qa’ūd. Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 24/141, 142)
Die Gelehrten des Beständigen Komitees sagten: „Derjenige, der sich über die Religion des Islams oder die Sunnah, die vom Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) authentisch überliefert wurde, wie beispielsweise den Bart wachsen zu lassen, die Kleidung bis über die Knöchel oder bis zur Hälfte der Wade zu kürzen, lustig macht, wenn er weiß, dass es authentisch ist, der ist ein Kāfir.
Derjenige der den Muslim verspottet und sich über ihn lustig macht, weil er sich an den Islam hält, ist ein Kāfir, weil Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Sprich: “Galt euer Spott etwa Allah und Seinen Zeichen und Seinem Gesandten?“ Versucht euch nicht zu entschuldigen. Ihr seid ungläubig geworden, nachdem ihr geglaubt habt.“ (9:65-66) (Scheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Bāz, Scheikh ‘Abd al-Razzāq ‘Afīfi, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Ghadyān, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Qa’ūd, Fatāwa al-Lajnah al-Dā’imah, 2/43-44)
Scheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Bāz (möge Allah sich seiner erbarmen) sagte: „Was du tun musst, ist denjenigen zu meiden, der nicht betet, und die Verbindung mit ihm trennen, und nimm nicht seine Einladung an, bis er dies vor Allah bereut hat; aber du solltest ihn ebenfalls beratschlagen und ihn zur Wahrheit aufrufen, und warne ihn vor den Konsequenzen des Nicht-Betens in dieser Welt und im Jenseits, in der Hoffnung, dass er bereut und Allah seine Reue annehmen möge.“ (Fatāwa al-Scheikh Ibn Bāz, 10/266)
Scheikh Sālih ibn Fauzān al-Fauzān (möge Allah ihn bewahren) wurde gefragt: „Ist es mir erlaubt mit jemandem, der nicht betet und der darauf besteht nicht zu beten, zu sitzen und mit ihm zu essen und zu trinken?“
Er antwortete: „Es ist nicht dir nicht erlaubt mit jemandem, der nicht betet, zu sitzen, zu essen und zu trinken, außer dass du ihn beratschlagst und ihn zurechtweist, und du hoffst, dass Allah ihn durch dich rechtleitet. Wenn du mit ihm sitzt, dann ist es das Genannte, was du mit ihm tun musst, da es unter das Stichwort fällt, das Böse zu denunzieren und Leute zu Allah einzuladen, und vielleicht leitet Allah sie durch dich recht.
Aber wenn du mit ihm sitzt, isst und trinkst ohne ihn zurechtzuweisen, und er besteht darauf nicht zu beten oder ist hartnäckig in einer großen Sünde, dann ist es dir nicht erlaubt dich zu ihm zu gesellen. Allah hat die Kinder Israels für Ähnliches verflucht. Er sagt (ungefähre Bedeutung): „Verflucht wurden die Ungläubigen von den Kindern Israels durch den Mund Dawuds und `Isas, des Sohnes Maryams. Dies dafür, dass sie sich widersetzten (Allah und den Gesandten) und stets übertraten. Sie pflegten einander nichts Verwerfliches (falsches, böses Tun, Sünden, Polytheismus), das sie taten, zu verbieten. …“ (5:78-79).
Im Kommentar zu diesem Vers wird berichtet, dass einer von ihnen sieht, wie ein anderer eine Sünde begeht und ihn ermahnt, es nicht zu tun. Dann trifft er ihn am nächsten Tag und er bleibt hartnäckig bei seiner Sünde, und er ermahnt ihn nicht, dass er dies unterlassen soll und gesellt sich zu ihm, isst und trinkt und sitzt mit ihm. Als Allah sah, dass sie dies getan haben, setzte er sie gleich und verfluchte sie auf den Lippen ihrer Propheten.
Und der Prophet Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), warnte uns davor diese Sachen zu tun, damit uns nicht die Bestrafung zukommt, die sie getroffen hat.“ (Fatāwa al-Scheikh al-Fauzān, 2/246, Frage Nr. 215)
Siehe ebenfalls die Antworten zu den Fragen Nr. 4420 und 47425.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
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Das Unterlassen des Gebets aus Faulheit
31.7.2009 von admin.
Das Unterlassen des Gebets aus Faulheit
Frage (Nr. 5208):
Ist derjenige, der das Gebet aus Faulheit unterlässt, ein Kāfir oder lediglich ein schlechter Muslim?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Imām Ahmad sagte, dass derjenige, der aus Faulheit nicht betet, ein Kāfir ist. Dies ist die korrekte Ansicht und sie wird durch Beweise aus dem Buche Allahs, der Sunnah Seines Gesandten und durch die Worte der Salaf sowie dem sachgemäßen Verständnis bestätigt. (Al-Scharh al-Mumti’ ‘ala Zād al-Mustanqi’, 2/26).
Jeder, der die Texte aus Qur`ān und Sunnah untersucht, wird sehen, dass sie bestätigen, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, schuldig des Kufr akbar (des großen Kufr) ist, durch den er aus dem Islam ausgeschlossen wird.
Zu den Beweisen, die im Qur`ān gefunden werden können, gehören folgende:
Die Āyah (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie aber bereuen (durch die Zurückweisung des Schirk und die Akzeptanz des islamischen Monotheismus), das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion. …“ (9:11)
Der aus dieser Āyah abzuleitende Beweis ist, dass Allah drei Dinge definiert hat, die die Muschrikūn tun müssen, um die Unterschiede zwischen uns und ihnen auszuräumen: Sie müssen den Schirk bereuen, sie müssen das Gebet verrichten und sie müssen die Zakāh zahlen. Falls sie den Schirk bereuen, jedoch nicht das Gebet verrichten oder die Zakāh zahlen, dann sind sie nicht unsere Brüder im Glauben; falls sie das Gebet verrichten, aber die Zakāh nicht zahlen, dann sind sie nicht unsere Brüder im Glauben. Die Brüderlichkeit in der Religion kann nicht ausgelöscht werden, außer wenn eine Person sich vollständig von der Religion abwendet. Sie kann nicht ausgelöscht werden durch Fisq (unmoralisches Benehmen) oder durch niedere Arten des Kufr.
Allah sagt weiterhin (ungefähre Bedeutung): „Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten (d. h. sie ließen das Gebet verloren gehen, indem sie es nicht oder nicht vollkommen oder nicht zur rechten Zeit verrichteten) und den Begierden folgten. So werden sie (den Lohn für ihre) Verirrung vorfinden, außer demjenigen, der bereut und glaubt (an die Einheit Allahs und Seines Gesandten Muhammad) und rechtschaffen handelt. Jene werden in den (Paradies-) Garten eingehen und ihnen wird in nichts Unrecht zugefügt -“ (19:59-60)
Der aus dieser Āyah abzuleitende Beweis ist, dass Allah diejenigen beschreibt, die das Gebet unterlassen und ihren Begierden folgen, mit Ausnahme derjenigen, die bereuen und glauben, was beweist, dass sie zu der Zeit, wenn sie ihre Gebete unterlassen und ihren Begierden folgen, keine Gläubigen sind.
Der Beweis aus der Sunnah beinhaltet den folgenden Hadīth des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Zwischen einem Mann und Kufr sowie Schirk steht das Unterlassen des Gebets.“ (Muslim, Kitāb al-Imān von Jābir ibn `Abd-Allah).
Es wurde überliefert, dass Buraydah ibn al-Husayb (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen sein auf ihm) sagen: `Das Abkommen, das uns von ihnen unterscheidet, ist das Gebet und wer es unterlässt, ist ungläubig (ein Kāfir geworden).“ (Ahmad, Abu Dawud, al-Tirmidhi, al-Nisā`i und ibn Mājah). Was hier mit Kufr oder Unglauben gemeint ist, ist die Art von Kufr, die eine Person aus dem Islam herausbefördert, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) stellte das Gebet als eine Trennlinie zwischen den Gläubigen und den Ungläubigen dar. Es ist bekannt, dass die Gesellschaft des Kufr nicht die Selbe ist wie die Gesellschaft des Islams. Wer daher seinen Vertrag nicht erfüllt, gehört zu den Kāfirūn.
Es gibt außerdem noch den Hadīth von `Auf ibn Mālik (möge Allah mit ihm zufrieden sein), demzufolge der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die besten eurer Führer sind diejenigen, die ihr liebt und die euch lieben, die für euch beten und für die ihr betet. Die schlechtesten eurer Führer sind diejenigen, die ihr hasst und die euch hassen und die ihr verflucht und die euch verfluchen.“ Er wurde gefragt: „Oh Gesandter Allahs, sollen wir sie mit dem Schwert bekämpfen?“ Er antwortete: „Nicht solange sie das Gebet zwischen euch verrichten.“ (Muslim)
Dieser Hadīth beweist, dass die Verantwortlichen abgelehnt und bekämpft werden sollten, wenn sie das Gebet nicht verrichten, doch es ist nicht erlaubt, sie abzulehnen und zu bekämpfen, solange sie nicht offenkundigen Kufr zeigen und wir den Beweis von Allah darüber haben, dass ihre Taten tatsächlich dem Kufr entsprechen. `Ubādah ibn al-Sāmit sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) rief uns und wir gaben ihm den Treueid (Bay`ah). Zu den Dingen, die wir zu tun versprachen, gehörte es, dass wir auf ihn hören und ihm gehorchen wollten, sowohl dann, wenn wir begeistert von etwas waren, als auch dann, wenn wir einer Handlung abgeneigt waren, sowohl in Zeiten der Schwierigkeit als auch in Zeiten der Erleichterung und zu Zeiten, wenn anderen ein Vorrang über uns eingeräumt würde und dass wir uns ihrer Autorität nicht entgegenstellen würden. Er sagte: `Sofern sie nicht offenkundigen Kufr zeigen und wir den Beweis von Allah darüber haben, dass ihre Taten tatsächlich dem Kufr entsprechen.`“ (einstimmig angenommen). Auf dieser Grundlage, ist ihr Unterlassen des Gebets, worüber der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagt, dass wir sie deswegen ablehnen und mit dem Schwert bekämpfen sollten, eine Handlung von offenkundigem Kufr und wir haben den Beweis von Allah dafür, dass dies tatsächlich so ist.
Falls jemand fragt: „Ist es nicht erlaubt, die Texte über diejenigen, die nicht beten und dadurch Kuffār sind, so zu interpretieren, dass sie auf jemanden anwendbar sind, der nicht betet, weil er glaubt, es sei nicht obligatorisch?“
So antworten wir: Es ist nicht erlaubt, die Texte auf eine solche Art zu interpretieren, denn es gibt zwei Einschränkungen zu einer solchen Interpretation:
1. Das Ignorieren der allgemeinen Beschreibung, die der Gesetzgeber berücksichtigt hat und die mit dem Rechtsspruch in Verbindung steht. Die Regel, dass derjenige, der nicht betet, ein Kāfir ist, setzt das tatsächliche Unterlassen des Gebets voraus, nicht die Verneinung, dass es obligatorisch ist. Die Brüderlichkeit in der Religion basiert auf dem Verrichten des Gebets und nicht darauf, ob jemand es für verpflichtend hält oder nicht. Allah sagte nicht „Wenn sie bereuen und bestätigen, dass das Gebet verpflichtend ist“ und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte nicht: „Zwischen einem Mann und Kufr sowie Schirk steht seine Verneinung über die Pflicht des Gebets.“ oder „Das Abkommen, das uns von ihnen unterscheidet, ist unsere Aussage, dass das Gebet verpflichtend ist und wer dies verneint, ist ungläubig (ein Kāfir geworden).“ Falls es dies wäre, was Allah und Sein Gesandter meinten, dann wäre es ein Widerspruch zum Qur`ān, da darüber keine deutliche Aussage getroffen wurde. Doch Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „… Und Wir haben dir das Buch offenbart als klare Darlegung von allem…“ (16:89) und „… Und Wir haben zu dir (oh Muhammad) die Ermahnung (d. h. den Qur`ān) hinabgesandt, damit du den Menschen klar machst, was ihnen offenbart worden ist, …“ (16:44)
2. Es ist nicht korrekt, sich auf etwas zu beziehen, was der Gesetzgeber nicht zum Faktor des Urteils, um jemanden als Kāfir zu verurteilen, gemacht hat. Denn wenn eine Person, die nicht die Entschuldigung der Unwissenheit geltend machen kann, die Verpflichtung zum fünfmal täglichen Gebet abstreitet, dann wird sie als Kāfir betrachtet, ob sie nun betet oder nicht. Falls eine Person die fünf täglichen Gebete verrichtet, alle Bedingungen des Gebets erfüllt und alle Handlungen vollzieht, die obligatorisch sind oder mustahabb, doch sie verleugnet die Pflicht zum Gebet ohne gültige Entschuldigung, so ist sie ein Kāfir, obwohl sie das Gebet verrichtet. Hieraus ist klar ersichtlich, dass es nicht richtig ist, die Texte über das Unterlassen des Gebets ebenso zu interpretieren, wie bei jemandem, der abstreitet, dass das Gebet obligatorisch ist. Die korrekte Meinung lautet, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, ein Kāfir ist, der sich außerhalb der Grenzen des Islams befindet. Dies geht eindeutig aus dem Bericht von `Ubādah ibn al-Sāmit (möge Allah mit ihm zufrieden sein), der bei ibn Abi Hātim in seinem Sunan verzeichnet ist, hervor, in dem es heißt: „Der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) ermahnte uns: `Gesellt Allah in der Anbetung nichts bei und unterlasst das Gebet nicht absichtlich, denn wer das Gebet absichtlich unterlässt, verlässt den Islam.`“ Weiterhin, wenn wir die Ahādith über das Unterlassen des Gebets dahingehend interpretieren würden, dass sie sich auf die Leugnung der Pflicht des Selben beziehen, dann würde es kein Argument in den Überlieferungen, die sich speziell auf das Gebet beziehen, geben, denn diese Regel betrifft genauso die Zakāh, das Fasten und die Hajj – wer auch immer etwas davon unterlässt und abstreitet, dass es obligatorisch ist, ist ein Kāfir, wenn er nicht die Unwissenheit als Entschuldigung nehmen kann.
Ebenso wie derjenige, der das Gebet unterlässt, als Kāfir auf der Grundlage der Beweise aus den Texten und Überlieferungen erachtet wird, so wird er ebenfalls als Kāfir auf der Basis rationeller Analyse betrachtet. Wie kann jemand ein Gläubiger sein, wenn er das Gebet nicht beachtet, obwohl es eine Säule der Religion ist, und wo es doch Āyāt und Ahādith gibt, die uns dazu ermahnen, das Gebet zu verrichten und die den intelligenten Gläubigen zum Beten drängen und wo es doch andere Āyāt und Ahādith gibt, die davor warnen, es zu unterlassen und die den intelligenten Gläubigen die Missachtung des Gebets fürchten lassen? Wenn wir dies erst verstanden haben, dann wissen wir, dass es keinen Gläubigen gibt, der das Gebet unterlässt.
Falls jemand sagt: „Können wir nicht den Begriff „Kufr“ in einem solchen Fall als eine niedere Form des Unglaubens interpretieren (Kufr al-Na`mah), statt als solche Art, die eine Person aus dem Islam hinausbefördert (Kufr al-Millah)? Oder können wir es nicht als etwas Geringeres als den Kufr akbar (großen Kufr) interpretieren, wie etwa die Art von Kufr, die in den folgenden Ahādith genannt wird: „Es gibt zwei Eigenschaften unter den Menschen, die Eigenschaften des Kufr sind: die Beleidigung der Abstammung und das Jammern wegen der Toten“ sowie „Die Beschimpfung eines Muslims ist eine Freveltat (Fisq) und gegen ihn zu kämpfen ist Unglaube (Kufr)“ etc. ?
Wir würden sagen, dass diese Interpretation aus einer Anzahl an Gründen falsch ist:
Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) stellte das Gebet als eine Trennlinie zwischen Glauben und Unglauben, zwischen den Gläubigen und den Ungläubigen dar. So hat er die Linie gezogen und diese zwei Positionen sind grundlegend verschieden und haben nichts miteinander gemein.
Das Gebet ist eine der Säulen des Islams, wenn also derjenige, der es unterlässt, als Kāfir bezeichnet wird, so sprechen wir von der Art Kufr, die ihn aus dem Islam ausschließt, da er eine der Säulen der Religion verworfen hat. Es ist eine andere Angelegenheit, jemandem Kufr zuzuschreiben, der eine Handlung des Unglaubens vollzieht.
Es gibt andere Texte, die beweisen, dass der Kufr desjenigen, der das Gebet unterlässt, ihn aus dem Islam ausschließt. Daher muss der vorliegende Bericht entsprechend der offensichtlichen Bedeutung interpretiert werden, um einen Widerspruch zwischen den Texten zu vermeiden.
Es gibt verschiedene Beschreibungen des Kufr in diesen Ahādith. Betreffend des Unterlassens des Gebets sagte der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): „Zwischen einem Mann und Schirk sowie Kufr“. Hier geht dem Wort Kufr im arabischen Originalwortlaut der bestimmte Artikel „Al“ voraus, der anzeigt, dass es sich um tatsächlichen Kufr handelt. Im Gegensatz dazu wird der Begriff „Kufr“ in den anderen Ahaadith ohne bestimmten Artikel erwähnt oder in einer verbalisierten Form, wodurch angezeigt wird, dass es sich um einen Teil des Kufr handelt oder dass die Person ungläubig durch ihre Handlung war, jedoch nicht der absolute Kufr vorliegt, der sie aus dem Islam hinausbefördert hätte.
Scheikh al-Islam ibn Taymiyyah sagte in seinem Buch Iqtidā’ al-Sirāt al-Mustaqīm (S. 70, Al-Sunnah Al-Muhammadiyyah) zu dem Hadīth des Gesandten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): `Es gibt zwei Eigenschaften unter den Menschen, die Eigenschaften des Kufr sind`: „Der Ausdruck `die Eigenschaften des Kufr sind` bedeutet, dass diese zwei Eigenschaften, welche unter den Menschen existieren, deshalb Charakteristika des Kufr sind, weil sie zu den Taten des Unglaubens gehören und weil sie mitten unter den Menschen sind. Doch nicht jeder, der einen Anteil am Kufr hat, wird dadurch zum Kāfir, außer es ist in seinem Herzen tatsächlicher Unglauben vorhanden. Ebenso ist nicht jeder, der Anteil am Glauben hat, dadurch ein Gläubiger, außer es existiert in seinem Herzen zwingend notwendiger tatsächlicher Glauben. Es gibt also einen Unterschied zwischen dem Unglauben, der im Arabischen vom bestimmten Artikel „Al“ begleitet wird, wie in dem Hadīth `Zwischen einem Mann und Schirk sowie Kufr steht nur sein Unterlassen des Gebets`, und dem Unglauben, der nicht vom bestimmten Artikel „Al“ begleitet wird, wobei der Begriff in einem bestätigenden Sinne gebraucht wird.“
Es ist also auf der Basis dieses Beweises eindeutig, dass derjenige, der das Gebet ohne Entschuldigung unterlässt, ein Kāfir ist, der sich außerhalb der Grenzen des Islams befindet. Dies ist die korrekte Ansicht gemäß Imām Ahmad und es ist eine von zwei Meinungen, die von al-Schāfi`i überliefert wurden, wie ibn Kathīr in seinem Tafsīr zu der folgenden Āyah in ihrer ungefähren Bedeutung erwähnte: „Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten (entweder indem sie es nicht oder nicht vollständig oder nicht zur rechten Zeit verrichten) und den Begierden folgten. …“ (19:59)
Ibn al-Qayyim erwähnte in seinem Buch Al-Salāh, dass es eine der zwei Ansichten von al-Schāfi`i war und dass al-Tahhāwi es von al-Schāfi`i selbst überlieferte.
Es war außerdem die Ansicht der Mehrheit der Sahābah, es wird sogar berichtet, dass es in dieser Angelegenheit einen Konsens unter den Sahābah gab. `Abd-Allah ibn Schaqiq sagte: Die Gefährten des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) dachten nicht, dass das Unterlassen irgendeiner Tat eine Person zum Kāfir machte, abgesehen vom Missachten des Gebets. Dies wurde von al-Tirmidhi und al-Hākim berichtet, die den Bericht als sahīh gemäß der Bedingungen von Bukhāri und Muslim klassifizierten. Ishaaq ibn Rāhawayh, der bekannte Imām, sagte: „Es wurde mit einem sahih Isnād vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, ein Kāfir ist.“ Das war die Meinung der Gelehrten aus der Zeit des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) bis zum heutigen Tag: Wer das Gebet absichtlich ohne gültigen Grund vernachlässigt, bis die Zeit für dieses Gebet vorüber ist, ist ein Kāfir. Ibn Hazm sagte, das es von `Umar, `Abd al-Rahmān ibn `Auf, Mu`ādh ibn Jabal, Abu Hurayrah und anderen der Sahābah überliefert wurde. Er sagte: „Wir kennen keine andere Meinung von den Sahābah.“ Al-Mundhiri berichtete dies von ihm in Al-Targhīb wa’l-Tarhīb und fügte weitere Namen der Sahābah hinzu: ‘Abd-Allah ibn Mas’ūd, ‘Abd-Allah ibn ‘Abbās, Jābir ibn ‘Abd-Allah and Abu’l-Dardā’ (möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein). Er sagte: „Abgesehen von den Sahaabah sind auch Ahmad ibn Hanbal, Ishāq ibn Rāhawayh, ‘Abd-Allah ibn al-Mubārak, al-Nakha’i, al-Hakam ibn ‘Utaybah, Ayyūb al-Sakhtayāni, Abu Dawud al-Tayālisi, Abu Bakr ibn Abi Schaybah, Zuhayr ibn Harb und andere dieser Ansicht.“
Und Allah weiß es am besten.
Quelle: Risaalah fi Hukm Taarik al-Salaah (Abhandlung über den Rechtsspruch bezüglich desjenigen, der das Gebet unterlässt) von Scheikh Muhammad ibn Salih al-`Uthaymien
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Im Namen der Mutter, die nicht betete, zur Hajj?
31.7.2009 von admin.
Sollte sie im Namen ihrer Mutter, die nicht betete, Hajj machen und Spenden geben?
Frage (Nr. 109302):
Ist es zulässig, dass eine Tochter im Namen ihrer verstorbenen Mutter die Hajj vollzieht und spendet, wissend, dass die Mutter zu Lebzeiten nicht betete?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Derjenige, der nicht betet, weil er leugnet, dass es obligatorisch ist, ist entsprechend übereinstimmender Gelehrtenmeinung ein Kāfir. Wer aus Nachlässigkeit und Trägheit nicht betet, ist ein Kāfir entsprechend der korrekteren der zwei Gelehrtenmeinungen, weil der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Das Abkommen, das uns von ihnen unterscheidet, ist das Gebet und wer es unterlässt, ist ungläubig (ein Kāfir geworden).“ (Ahmad, Abu Dawud, al-Tirmidhi, al-Nisā`i und ibn Mājah). Und es gibt andere Beweise dazu aus dem Qur’ān und der Sunnah. Darauf begründet, ist es nicht zulässig, im Namen von jemandem, der gestorben ist und nicht betete, die Hajj zu unternehmen oder Spenden zu geben, da es nicht zulässig ist, im Namen irgendeines anderen Kāfir die Hajj zu vollziehen und Spenden zu geben.
Und Allah ist die Quelle der Kraft. Möge Allah unserem Propheten Muhammad und seiner Familie und seinen Begleitern Segen und Frieden geben.
Ständiges Komitee für akademische Forschung und Herausgabe von FatwasScheikh ‘Abd al-‘Aziz ibn Baaz, Scheikh ‘Abd al-Razzaaq ‘Afeefi, Scheikh ‘Abd-Allah ibn Qa’uud. Fataawa al-Lajnah al-Daa’imah li’l-Buhuuth al-‘Ilmiyyah wa’l-Ifta (11/113).
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Ratschlag an jemanden, der nicht betet
29.7.2009 von admin.
Ratschlag an jemanden, der nicht betet
Frage (Nr. 266):
Ich habe einen Freund, der fünfmal täglich beten möchte und er möchte auch anderen empfehlen zu beten. Wann immer ich über den Islam rede, hört er mir zu. Ich frage ihn jedes Mal, warum er nicht betet und er antwortet, er würde damit beginnen. Das erzählt er mir seit 10 oder 20 Jahren. Wenn ich ihn zum Gebet rufe, entschuldigt er sich. Ich weiß nicht mehr weiter und brauche dringend einen Rat.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Wenn der Freund geistig gesund ist, dann scheint er das Gebet nur gering zu schätzen. Würde er das, was er sagt, auch tatsächlich meinen, dann würde er seine Gebete verrichten. Seine Behauptung, dass er das Gebet mag, ist nicht ehrlich; wenn sie ehrlich wäre, dann würde er dementsprechend beten. Der folgende Qur´ānvers trifft auf eine solche ungehorsame und unachtsame Person zu (ungefähre Bedeutung):
„Dann folgten nach ihnen Nachfolger, die das Gebet vernachlässigten und den Begierden folgten. So werden sie (den Lohn für ihre) Verirrung vorfinden (am Tag des Gerichts, d. h. die Hölle),“ (19:59)
Durch die komplette Aufgabe des Gebets, gilt eine Person als Kāfir, basierend auf verschiedenen Ahādith des Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), eines davon ist: „Die Verpflichtung und der Vertrag zwischen uns und ihnen (den Munāfiqūn, den Heuchlern) ist das Gebet, wer auch immer es verlässt, hat Kufr begangen (d.h., er wird ein Kāfir, ein Ungläubiger).“ (Tirmidhi #2621, sahīh)
Die Bedeutung hiervon ist, dass den Heuchlern ihre Sicherheit und Unantastbarkeit garantiert wird, solange sie ihre Gebete verrichten; wenn sie ihre Gebete unterlassen, dann gehören sie zu den Kuffār und dürfen im Kriegsfall bekämpft und getötet werden. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte weiterhin: „Was zwischen einer Person und dem Schirk (die Beigesellung von Partnern zu Allah) und dem Kufr (Unglauben) steht, ist ihr Gebet.“ (Muslim #82, sahīh)
Derjenige, der nicht betet, muss gemieden werden, niemand sollte von dem von ihm geschlachteten Fleisch essen, er darf keine Muslima heiraten, er darf keinen muslimischen Verwandten beerben, es ist ihm nicht erlaubt Makkah zu betreten, wenn er stirbt, erhält er kein muslimisches Begräbnis (das Waschen seines Körpers, das Einwickeln seines Körpers, das Beerdigungsgebet…), sein Erbe wird in die Gemeinschaftskasse gezahlt und nicht an seine Erben.
Daher ist es verpflichtend alle notwendigen und möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um ihn zu ermahnen, ihn zu warnen und ihm die Schwere und Gefahr seiner Zuwiderhandlung vor Augen zu führen sowie die Strafe Allahs, dem Allmächtigen. Wenn er darauf beharrt und die Ermahnung zurückweist, dann ist es in Ordnung die Freundschaft abzubrechen, bis sich andere Freunde, die die Rechtleitung akzeptieren, bereit erklären zu helfen, so dass ihr ihn gemeinsam zu Allah einladen könnt.
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
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Die Reue für das Unterlassen des Gebets
29.7.2009 von admin.
Die Reue für das Unterlassen des Gebets
Frage (Nr. 610):
Ich bin ein 38 Jahre alter Mann und habe seit meinem 25. Lebensjahr nicht mehr gebetet. Was sollte ich jetzt tun?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Erinnere dich daran, wie Allah dich gesegnet hat, indem Er dich zum Islam zurückbrachte, nachdem du das Gebet abgelehnt hattest, und bete zur rechten Zeit. Verrichte mehr nāfil (freiwillige) Gebete, um die verpassten fard (Pflicht-) Gebete auszugleichen, wie es in dem sahīh Hadīth von Hurayth ibn Qubaysah berichtet wird, der sagte: „Ich kam nach Madīnah und betete: `Oh Allah, schicke mir einen rechtschaffenen Gefährten.` Ich ging und saß zusammen mit Abu Hurayrah und sagte zu ihm: `Ich habe Allah darum gebeten, mich mit einem rechtschaffenen Gefährten zu segnen; berichte mir einen Hadith, den du vom Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) gehört hast, so dass ich davon profitieren kann.` Er antwortete: `Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagen, dass das erste, wofür eine Person am Tag der Auferstehung zur Rechenschaft gezogen wird, ihr Gebet ist. Wenn es gut ist, wird die Person erfolgreich sein, und wenn es auf irgendeine Art mangelhaft ist, ist sie verloren. Wenn eines der Pflichtgebete mangelhaft ist, sagt der Herr: `Schaut nach, ob mein Diener freiwillige Gebete vorzuweisen hat, die seinen Mangel in den Pflichtgebeten ausgleichen können.` Dann werden alle seine Taten auf die gleiche Weise betrachtet und behandelt.`“ (al-Tirmidhi #413, s. a. Sahīh al-Jāmi` #2020).
Abu Dawud berichtete von Anas ibn Hākim al-Dabbi, dass er nach Madīnah kam und Abu Hurayrah traf. Er erzählte: „Er fragte mich nach meiner Abstammung und ich beantwortete ihm seine Frage. Dann sagte er: `Junger Mann, soll ich dir einen Hadīth erzählen?` Ich erwiderte: `Natürlich, möge Allah dir gnädig sein.` Ich denke, er erwähnte es von dem Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm). Er sagte: `Das erste, wonach die Menschen am Tag der Auferstehung befragt werden, wird ihr Gebet sein. Unser Herr wird zu Seinen Engeln sagen (obwohl Er es Selbst am besten weiß): `Schaut auf die Gebete Meines Dieners – sind sie vollständig oder gibt es Fehler?` Wenn sie vollständig sind, werden sie als solche verzeichnet. Sind sie jedoch fehlerhaft, so wird Er sagen: `Schaut, ob Mein Diener irgendwelche freiwilligen Gebete zu seiner Entlastung hat.` Wenn dies der Fall ist, wird Er sagen: `Vervollständigt seine Pflichtgebete mit seinen freiwilligen Gebeten.` Dann wird mit seinen restlichen Taten auf dieselbe Weise verfahren.“ (Sahīh al-Jāmi’ #2571).
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid
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Der Vater der Verlobten betet nicht
24.7.2009 von admin.
Der Vater der Verlobten betet nicht
Frage (Nr. 1681):
Wie kann eine gültiger Heiratsvertrag erstellt werden, wenn der Vater der Verlobten nicht betet?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Solange der Vater die fünf täglichen Gebete nicht verrichtet, ist er nicht als Wali (Vormund) für die Schließung des Ehevertrages geeignet. Sucht daher nach jemand anderem, der ihr Vormund sein könnte. Ihr Bruder kann beispielsweise die Ehe in ihrem Namen schließen.
Und Allah ist die größte Hilfe.
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih Al-Munajjid
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Er betet nicht und seine Familie befürchtet, dass er ein Zuhälter ist
21.7.2009 von admin.
Er betet nicht und seine Familie befürchtet, dass er ein Zuhälter ist
Frage (Nr. 103291):
Ich habe herausgefunden, dass der Ehemann meiner Schwester seinen Lebensunterhalt durch harām Aktivitäten verdient. Er bringt Frauen in die Golfregion, wo sie als Prostituierte arbeiten. Er begeht außerdem Ehebruch mit ihnen. Mein Vater glaubt das alles nicht und beschuldigt den Mann meiner anderen Schwester, eifersüchtig zu sein und deshalb Lügen zu verbreiten. Doch ich glaube ihm, denn der beschuldigte Schwager ist ständig unterwegs, insbesondere in der Nacht. Meine Schwester ist schwanger und sie hat eine Tochter. Ich habe ihr nichts über die Gerüchte erzählt, doch ich möchte wissen, was meine Pflicht ihr gegenüber ist. Seit ihrer Heirat vor zwei Jahren leidet sie an seelischen Erkrankungen. Der Mann betet nicht und er fürchtet Allah nicht, Allah weiß es am besten. Bitte sagt mir, was ich in dieser Situation tun sollte. Sollte ich alles aufdecken und mit meiner Schwester darüber reden oder sollte ich es als für mich behalten? Ich bitte Allah immer darum, meinen Schwager zu rechtleiten.
Am meisten bedrückt mich meine Angst. Denn ich befürchte, dass er eine gefährliche Krankheit bekommt und meine Schwester ansteckt und dass die Kinder negativ beeinflusst werden.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Was wir dir zu diesem Problem raten, sind drei Dinge: Versuche Bestätigung für seine Handlungen zu finden, ermahne ihn, falls du den Beweis für seine schlechten Taten findest, und versuche, die Ehe annullieren zu lassen, wenn er weiterhin Ehebruch begeht oder nicht betet.
Die erste Angelegenheit:
Es ist bekannt, dass grundsätzlich die Unschuld eines Muslims angenommen wird, und es ist nicht erlaubt, ihn einer Sache zu beschuldigen, die nicht wahr ist. Derjenige, der ihn ungerechtfertigt beschuldigt, begeht eine Sünde.
Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Und diejenigen, die den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen Leid zufügen für etwas, was sie nicht begangen haben, laden damit Verleumdung und offenkundige Sünde auf sich.“ (33:58)
Es ist wichtig, dass du dir den Wahrheitsgehalt dessen, was du gehört hast, bestätigen lässt, bevor du eine Entscheidung triffst. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „O die ihr glaubt, wenn ein Frevler (ein Lügner, ein schlechter Mensch) zu euch mit einer Kunde kommt, dann schafft Klarheit, damit ihr (nicht einige) Leute in Unwissenheit (mit einer Anschuldigung) trefft und dann über das, was ihr getan habt, Reue empfinden werdet.“ (49:6)
Scheikh `Abd al-Rahmān al-Sa`di (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Es ist eine weitere Anstandsregel, die von denjenigen, die Verstand besitzen, angewendet und befolgt werden sollte, dass, wenn eine schlechte Person etwas erzählt, es nachgeprüft und nicht einfach akzeptiert werden sollte, denn darin liegt eine schwerwiegende Gefahr sowie die Möglichkeit, Sünden zu begehen. Falls der Bericht auf dieselbe Weise behandelt wird wie der Bericht einer anständigen Person und wenn danach gehandelt wird, dann führt dies zum unrechtmäßigen Verlust von Leben und Vermögen, es wird der Grund für Leid sein. Vielmehr, wenn die Behauptungen von einer schlechten Person kommen, dann müssen sie überprüft und verifiziert werden. Falls die Beweise und Umstände anzeigen, dass es wahr ist, dann sollte daran geglaubt und dementsprechend gehandelt werden, doch falls sie anzeigen, dass es falsch ist, dann sollte weder daran geglaubt noch dementsprechend gehandelt werden. Dies besagt, dass die Nachrichten einer aufrechten Person akzeptabel sind, wohingegen die eines Lügners zurückgewiesen werden müssen und die eines Übeltäters müssen weiter untersucht werden, wie bereits gesagt.“ (Tafsīr al-Sa`di, S. 799)
Das Grundprinzip lautet, dass niemand beschuldigt werden sollte und dass die Menschen als unschuldig betrachtet werden. Die Lüge könnte von jemandem stammen, der behauptet, der Beschuldigte hätte ihm gegenüber die Taten zugegeben und dies ist nicht weit hergeholt. Falls bewiesen ist, dass derjenige, der die Angelegenheit zur Sprache brachte, die Wahrheit erzählt und dass es tatsächlich stimmt, dann fahren wir fort mit:
Der zweiten Angelegenheit:
Diese betrifft „Raten und Ermahnen”.
Es wurde von Tamīm al-Dāri überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Religion ist Aufrichtigkeit.“ Wir fragten: „Wem gegenüber?“ Er sagte: „Allah, Seinem Buch, Seinem Gesandten und den Führern der Muslime sowie dem gemeinen Volk.“ (Muslim #55)
Es wurde überliefert, dass Jarīr ibn `Abd-Allah sagte: „Ich gab dem Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) meinen Treueid, in dem ich versprach das regelmäßige Gebet zu verrichten, die Zakāh zu zahlen und aufrichtig gegenüber jedem Muslim zu sein.“ (Bukhāri #501, Muslim #56)
Dies basiert auf der Voraussetzung, dass der Ratschlag auf die beste Art und Weise gegeben wird um die Fehler zu korrigieren.
Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Rufe (die Menschheit, oh Muhammad) zum Weg deines Herrn (d. h. Islam) mit Weisheit (d. h. mit der göttlichen Offenbarung und dem Qur`ān) und schöner Ermahnung, und streite mit ihnen in bester Weise. Gewiss, dein Herr kennt sehr wohl, wer von Seinem Weg abirrt, und Er kennt sehr wohl die Rechtgeleiteten.“ (16:125)
Das Beste, was du ihm zu tun raten kannst, ist das Gebet. Es ist grundlegend wichtig für ihn zu verstehen, dass das Unterlassen des Gebets Kufr ist und ihn aus dem Islam ausschließt und dass, wenn er stirbt ohne am Gebet festzuhalten, er einen Tod der Jāhiliyyah sterben wird und den eines Apostaten. Anschließend sollte ihm geraten werden, die harām Taten aufzugeben, wie z. B. die unmoralischen und schlechten Handlungen mit den Dienerinnen und sie mit anderen zu verkuppeln. Die Frauen überhaupt in sein Land zu bringen, selbst wenn es nur zum Zwecke einer Arbeitsstelle geschieht, beinhaltet viele verwerfliche Angelegenheiten. Wir haben das Problem der weiblichen Angestellten, die Regeln, unter denen sie von ihren Heimatländern geholt werden können und die haraam Situationen, in die die Menschen geraten können, wenn sie weibliche Angestellte in ihren Häusern haben, bereits ausdiskutiert. Es kann in der Antwort zu Frage Nr. 26282 nachgelesen werden.
Wenn das, was über ihn erzählt wird, sich als wahr erweist, er nicht auf die Ermahnung reagiert und weiterhin dem Gebet fernbleibt sowie schlechte Taten verübt, dann muss Folgendes getan werden:
Die dritte Angelegenheit:
Diese betrifft die Trennung zwischen ihm und seiner Ehefrau durch die Annullierung des Ehevertrages, denn derjenige, der nicht betet, ist ein Apostat und sein Ehevertrag mit einer muslimischen Frau muss für ungültig erklärt werden. Weiterhin ist es einer keuschen Frau nicht erlaubt, mit einem sittenlosen Ehebrecher verheiratet zu bleiben. Die Tatsache, dass er das Gebet nicht verrichtet, verlangt eine Annullierung des Ehevertrages. Das Begehen unmoralischer Handlungen, zieht nicht die Aufhebung des Ehevertrages nach sich, doch wenn die Frau seine Taten duldet, macht sie sich zu seiner Komplizin. Solch einer Person kann keine Tochter oder Ehefrau anvertraut werden und es gibt keine Garantie dafür, dass er nicht eine tödliche Krankheit auf sie überträgt.
Scheikh Muhammad ibn Salih al-`Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Das Unterlassen des Gebets ist Kufr, der jemanden aus dem Islam hinausbefördert. Wenn er eine Frau hat, dann ist seine Ehe mit ihr ungültig, von ihm geschlachtetes Fleisch ist nicht erlaubt, sein Fasten und seine Spende werden nicht akzeptiert und es ist ihm nicht erlaubt nach Makkah zu gehen und al-Haram zu betreten. Im Falle seines Todes ist es nicht erlaubt, ihn zu waschen, einzuwickeln, das Totengebet für ihn zu verrichten oder ihn bei den Muslimen zu begraben. Vielmehr sollte er in die Wüste hinaus gebracht und in einem Loch begraben werden. Stirbt der Verwandte eines anderen und dieser weiß, dass er nicht gebetet hat, dann ist es ihm nicht erlaubt, die Leute zu täuschen, indem er sie dazu bringt, das Totengebet für den Verstorbenen zu verrichten, denn das Totengebet für einen Kāfir zu sprechen ist harām, wie Allah sagt (ungefähre Bedeutung):
„Und bete niemals über jemandem von ihnen (von den Heuchlern), der gestorben ist, und stehe nicht an seinem Grab! Sie verleugneten ja Allah und Seinen Gesandten, und sie starben als Frevler (ungehorsam Allah und Seinem Gesandten gegenüber).“ (9:84)
„Dem Propheten und denjenigen, die glauben, steht es nicht zu, für die Götzendiener um Vergebung zu bitten, auch wenn es Verwandte wären, nachdem es ihnen klar geworden ist, dass sie Insassen des Höllenbrandes sein werden (weil sie im Zustand des Unglaubens starben).“ (9:113)
(Majmū’ Fatāwa al-Scheikh ibn ‘Uthaymīn, 12/Frage Nr. 26)
Siehe auch Fragen Nr. 10094, 2182 und 5208.
Wir wiederholen und erinnern dich daran, solche Dinge nicht voreilig zu verbreiten oder deiner Schwester davon zu erzählen, dadurch ihr Leben zu ruinieren und ihre Familie ohne einen hinreichenden Beweis zu zerstören. Unsere Furcht vor dem Übertreten der Grenzen Allahs sollte größer sein als unsere Furcht vor einer Krankheitsübertragung oder als die Demütigung durch den ehelichen Verrat. Sie sollte sich bemühen, Du`ā für ihn zu sprechen und darum zu bitten, dass er rechtgeleitet wird, dass ihre Angelegenheiten in Ordnung kommen und dass Allah sie und ihre Kinder vor dem Übel ihres Mannes und vor dem Übel aller Frevler beschützen möge.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
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Er unterließ das Gebet für mehrere Tage
20.7.2009 von admin.
Nachdem er rechtgeleitet wurde, ist sein Glaube schwach geworden und er hat das Gebet für mehrere Tage unterlassen
Frage (Nr. 98682):
Vor einigen Monaten rechtleitete Allah mich, doch nach kurzer Zeit begann ich rückfällig zu werden. Nachdem ich das Gebet vernachlässigte, wurde mein Imān allmählich schwächer. Ich bemühte mich, nicht sündig zu werden, doch ich habe viele Gebete während des Schlafens verpasst oder als ich unterwegs war. Dann habe ich das Gebet für einige Tage komplett unterlassen. Ich merke, dass ich einen Komplex hinsichtlich des Gebets habe, den ich nicht loswerde. Was ist die Lösung dafür, was sollte ich tun?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Du solltest die Gnade, die Allah dir hat zuteil werden lassen, indem Er dich bereuen und an deiner Religion festhalten lässt, wahrnehmen, bevor der Tod dich überraschend ereilt. Du solltest Ihm für Seinen Segen danken und dich dadurch noch mehr bemühen, Ihm zu gehorchen.
Al-Bukhāri (#486) und Muslim (#2819) berichteten von al-Mughīrah ibn Schu`bah, der sagte: „Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) stand (im Gebet) bis seine Füße anschwollen. Es wurde zu ihm gesagt: `Allah hat dir deine vergangenen und zukünftigen Sünden vergeben.` Er erwiderte: `Soll ich kein dankbarer Diener sein?`“
Wie also kannst du es akzeptieren, auf etwas Gutes mit etwas Schlechtem zu reagieren und wieder zum Nullpunkt zurückzukehren, nachdem du so weit auf dem Weg der Rechtschaffenheit vorangekommen bist? Wir hoffen, dass du zu dem Weg zurückkehrst, auf dem du dich befandest, als du damit begonnen hast, dem rechten Weg zu folgen, denn du bist in die Irre gegangen, nachdem Allah dich mit Rechtschaffenheit segnete. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) pflegte Zuflucht bei Allah vor so etwas zu nehmen. In Sahīh Muslim (#1343) wird berichtet, dass `Abd-Allah ibn Sarjis sagte: „Wenn der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) verreiste, suchte er Zuflucht bei Allah vor den Schwierigkeiten der Reise, vor den schlechten Folgen, vor einer schlechten Situation nach einer guten, vor dem Gebet einer Person, der Unrecht getan wurde und vor einem unglücklichen Ausgang hinsichtlich Familie und Vermögen.“
In Seinem heiligen Buch stellt Allah ein Gleichnis auf für denjenigen, der zu schlechten Wegen zurückkehrt und das zerstört, was er sich aufgebaut hat, und der sich vom Weg der Rechtleitung abwendet, wodurch die schlechte Lage erklärt wird, in der er sich befindet und die er sich selbst ausgesucht hat. Allah warnt Seine Diener vor solch dummen Taten:
„Und haltet den Bund Allahs (Bay`ah, der Eid zum Islam), wenn ihr einen Bund geschlossen habt, und brecht nicht die Eide nach ihrer Bekräftigung, wo ihr doch Allah zum Bürgen über euch gemacht habt. Gewiss, Allah weiß, was ihr tut. Und seid nicht wie jene, die ihr Garn, nachdem es fest gesponnen war, wieder in aufgelöste Strähnen bricht, indem ihr eure Eide untereinander als Mittel des Betrugs nehmt, weil eine Gemeinschaft zahlreicher ist als eine andere Gemeinschaft. Allah prüft euch damit nur (d. h., wer Allah gehorcht und das Abkommen mit Allah erfüllt und wer Allah nicht gehorcht und das Abkommen mit Allah bricht), und Er wird euch am Tag der Auferstehung ganz gewiss über das Klarheit geben, worüber ihr uneinig zu sein pflegtet (d. h. ein Gläubiger bestätigt die Einheit Allahs und glaubt daran und auch an die Prophetenschaft des Propheten Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm), was der Ungläubige leugnet und das ist der Unterschied zwischen ihnen in dieser Welt).“ (16:91-92)
Scheikh ibn al-Sa`di (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Dies beinhaltet alles, was jemand mit Allah vereinbart hat, wie Handlungen der Anbetung, Schwüre und Glauben, denn deren Erfüllung gehört zur Rechtschaffenheit. Es beinhaltet außerdem das, was er und andere vereinbart haben, wie Verträge zwischen den Menschen. „Und seid nicht“ beim Brechen der Verträge auf die schlechteste und törichtste Weise „wie jene“, die feste Strähnen spinnt und diese dann, wenn sie beinahe fertig ist, auflöst und nicht fertig wird, sodass sie sich selbst verausgabt beim ständigen Spinnen und wieder Auflösen und nichts als Frustration erntet sowie Erschöpfung und Dummheit. Das Selbe gilt für jemanden, der den Vertrag bricht; er ist ein ignoranter und närrischer Übeltäter, dem es an religiösem Engagement und Männlichkeit fehlt.“ (Seite 447)
Daher beeile dich zu bereuen, denn das Aufgeben des Gebets ist eine der schwersten Sünden, durch die man Allah ungehorsam ist. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) beschrieb das Unterlassen des Gebets als Kufr und er sagte: „Der Unterschied zwischen uns und ihnen ist das Salāh. Wer es verlässt, ist ein Kāfir.“ (al-Tirmidhi #2545, Ahmad und andere; al-Albāni klassifizierte es als sahīh).
Es ist verwunderlich, wie der Bruder sagen kann: „Ich bemühte mich, nicht sündig zu werden“, denn er sagt gleichzeitig, dass er viele Gebete verpasst hat. Was ist seine Auffassung von einer Sünde?
Das Aufgeben des Gebets ist die schwerste und schlimmste Sünde. Du hast versucht, dich vom Begehen jeder Sünde fernzuhalten, außer dass du Allah andere beigesellt hast (Schirk).
Daher bereue schnell und bedaure, was du getan hast, bevor ein Zeitpunkt kommt, an dem ein Mann bedauert, doch sein Bedauern ist nutzlos.
Zu deiner Aussage, dass du einen Komplex hinsichtlich des Gebets hast und ihn nicht loswirst – dies ist ein Trick des Schaytān, der eine solche Idee als richtig erscheinen lässt. Du bist derjenige, der seinem Feind gegen sich selbst unterstützt und du lässt es zu, dass er deine Gedanken mit dieser Vorstellung eines Komplexes erfüllt, der von falschen Illusionen und Faulheit herrührt sowie von einem mangelhaften Willen zur Verrichtung von Gutem. Beeile dich daher, das Problem durch Gehorsam Allah gegenüber zu lösen, erhaben ist Er, und verrichte dein Wudū‘ und beginne sofort mit dem Gebet, sobald die Zeit dafür gekommen ist.
Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Der Schaytān knüpft drei Knoten am Hinterkopf eines jeden von euch wenn er schlafen geht, er berührt jeden Knoten und sagt: `Du hast eine lange Nacht vor dir, schlafe.` Wenn er aufwacht und Allahs gedenkt, dann wird ein Knoten gelöst. Wenn er Wudū’ verrichtet, sind zwei Knoten gelöst. Wenn er betet, sind alle Knoten gelöst und er beginnt den Tag voller Energie und mit guter Laune. Ansonsten beginnt er seinen Tag mit schlechter Laune und fühlt sich faul.“ (Bukhāri #3269, Muslim #776).
Ibn `Abd al-Barr (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Dieser Hadīth zeigt, dass der Schaytān eine Person durch seine Bemühungen und Einflüsterungen sowie durch seine Fähigkeit zu verführen, irrezuleiten und das Falsche attraktiv erscheinen zu lassen einschlafen und sie sich schwer und faul fühlen lässt, außer dem aufrichtigen Diener Allahs. Dieser Hadīth beweist außerdem, dass der Schaytān durch die Erinnerung an Allah (Dhikr) vertrieben werden kann und ebenso durch Wudū‘ und Gebet.“ (Al-Tahmīd 19/45).
Ibn al-Qayyim (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Unzweifelhaft verschafft das Gebet dem Körper eine gute Gesundheit und hilft ihm, sich von Unreinheiten zu befreien und das für ihn Nützliche zu speichern, wobei gleichzeitig Glaube und Zufriedenheit in dieser Welt und im Jenseits beschützt werden. Ähnlich verhält es sich mit Qiyām al-Layl, was eines der besten Mittel ist, um das Wohlbefinden zu schützen und viele chronische Leiden zu verhindern und es ist sehr belebend für Körper, Seele und Herz, wie in al-Sahīhayn gesagt wird … (und er nannte den Hadīth).“ (Zād al-Ma`ād 4/225).
Fühle dich nicht schwach im Angesicht deines Feindes und lass ihn nicht wieder Macht über dich gewinnen. Bitte um Hilfe bei Allah und fühle dich nicht hilflos – wie dein Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) es dir vorgeschrieben hat. Erinnere dich daran: „die List des Satans ist schwach.“ (4:76). Bedenke, dass die Pflichtgebete einfach sind und der Muslim findet es nicht beschwerlich, sie regelmäßig zu verrichten.
Bezüglich deiner Erwähnung darüber, dass du das Interesse verlierst, so könnte der Grund dafür bei deinen Freunden liegen. Versuche, so oft du nur kannst, Versammlungen des Dhikr und des Wissens zu besuchen und mit guten Freunden zusammen zu sitzen, denn die Handlungen der Anbetung fallen leichter, wenn man andere als Vorbild nehmen kann und wenn man Personen hat, die helfen können. Jeder wird unweigerlich Situationen ausgesetzt, die ihn stärken und dazu ermutigen Gutes zu tun, und anderen Situationen, durch die dieser Eifer wieder nachlässt. Doch es ist nicht erlaubt, sich dadurch dazu verleiten zu lassen, die Pflichtgebete zu unterlassen oder harām Handlungen auszuführen. Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Jede Tat hat eine Zeitspanne der Begeisterung und jede Zeitspanne der Begeisterung wird gefolgt von Schwäche. Wenn die Begeisterung einer Person für meine Sunnah ist, dann ist sie erfolgreich, doch wer etwas anderes auswählt, wenn er schwach ist, der ist verdammt.“ (Ahmad #6725 und von al-Albāni in Sahīh al-Jāmi’ #2151 für sahīh befunden).
Deshalb lautet unser Ratschlag an dich, dir selbst ein Programm zu erstellen, an dem du festhalten solltest und das obligatorische sowie sicher überlieferte freiwillige Gebete enthält. Falls du manchmal mehr als dies tun solltest, so ist es etwas zusätzlich Gutes und falls du einmal weniger tust, so kürze nichts an den Pflichtgebeten, sondern nur an den freiwilligen.
Bezüglich der Gebete, die du in der Vergangenheit durch Schlaf verpasst hast, so ist dies keine Sünde für dich, doch du musst sie nachholen. Was diejenigen anbelangt, die du ohne Entschuldigung verpasst hast, d. h., weil du zu faul warst, sie vor dem Ablauf des für sie geltenden Zeitraums zu verrichten, für diese musst du Reue zeigen und das Nachholen wird dir in diesem Fall keinen Nutzen bringen. Was du zu tun hast, ist, viele freiwillige (nāfil) Gebete zu verrichten und um Vergebung zu bitten, sodass Allah dir vergeben möge.
Wir haben die unterschiedlichen Meinungen der Gelehrten außerdem in der Frage Nr. 7969 diskutiert.
Und Allah weiß es am besten.
Islam Q&A
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Die Bezeichnung “Engel der Barmherzigkeit” für Krankenschwestern
19.7.2009 von admin.
Der Rechtsspruch hinsichtlich der Bezeichnung „Engel der Barmherzigkeit“ für Krankenschwestern
Frage (Nr. 8055):
Wir haben oft davon gelesen und gehört, dass viele Menschen, Autoren und Dichter, Krankenschwestern als „Engel der Barmherzigkeit“ beschreiben. Ist das erlaubt?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Es ist nicht erlaubt, eine solche Beschreibung auf Krankenschwestern anzuwenden, denn die Engel sind männlich und nicht weiblich. Allah verurteilt die Mushrikūn dafür, dass sie die Engel als weiblich beschreiben. Außerdem haben die Engel der Barmherzigkeit ihre eigene Beschreibung, welche nicht auf Krankenschwestern angewendet werden kann, denn es gibt gute und es gibt schlechte Krankenschwestern. Daher ist es nicht erlaubt, diese Beschreibung für sie zu verwenden.
Und Allah weiß es am besten.
Aus „Majmuu’ Fataawa wa Maqaalaat Mutanawwi’ah li Samaahat al-Scheikh al-‘Allaamah ‘Abd al-‘Aziz ibn ‘Abd-Allah ibn Baaz, Teil 8, S. 423
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